Wie von vielen Mitgliedern gewünscht haben wir in der letzten Mitgliederversammlung die Beitragsordnung einstimmig geändert.

Neu ist nun, dass der Mitgliedsbeitrag auch überwiesen werden kann und keine Lastschrifteinzugsermächtigung mehr erteilt werden muss. Wer möchte kann das aber weiterhin als Lastschrift laufen lassen.

Außerdem haben wir die Beitragsordnung konkretisiert. Wer im laufenden Jahr eintritt, zahlt auch nur anteiligen Mitgliedsbeitrag.

Beitragsordnung – PDF

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